Anhörung im Innenausschuss: "Straßenausbaubeiträge sind rechtswidrig"

Der Druck auf die politischen Entscheider in Niedersachsen wächst: Mit Sprechchören, wie "die Strabs muss weg, die Strabs muss weg ..." und Pfeifkonzerten brachten Anfang Juni rund 300 Teilnehmer gegenüber dem niedersächsischen Landtag in Hannover ihren Ummut über Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) zum Ausdruck. Mehr als 20 Initiativen und Nachbarschaften folgten der Einladung einer Initiative aus Hannover. Sie reisten teils mit Bussen aus ganz Niedersachsen an, um gegen die als ungerecht empfundene n Anliegerbeiträge zu demonstrieren.
Mit dabei auch zahlreiche VWE-Mitglieder aus Hannover und Umgebung . An einem Infostand warb der Landesverband mit Plakaten und einer Unterschriftenliste für Unterstützung der online-Petion zur Abschaffung der Strabs in Niedersachsen.  
In der anschließenden Anhörung des Innenausschusses sprach Geschäftsführer Tibor Herczeg für die Wohneigentümer in Niedersachsen. Er ergänzte das zuvor schriftlich eingereichte Positionspapier des Landesverbandes. "Die Kommunen sind überhaupt nicht berechtigt, Straßenausbaubeitragsatzungen zu erlassen. Ausbaubeiträge dürfen sie also schon vom Grundsatz her nicht kassieren", sagte er.
Denn: Paragraph 6 des niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), auf das sich die Satzungen der Kommunen stützen, regelt lediglich Beiträge zu öffentlichen Einrichtungen. "Sachen im Gemeingebrauch - und dazu gehören auch Straßen - zählen nicht dazu", so Herczeg. Ausbaubeiträge, die von Anliegern aktuell noch gefordert werden, sind also aus Sicht des Verband Wohneigentum rechtswidrig. Geltende Ausbaubeitragssatzungen müssten allein aus diesem Grund endgültig abgeschafft werden, damit Kommunen in Zukunft ihrer gesetzlichen Unterhaltungs- und Erneuerungspflicht allein aus dem laufenden Steueraufkommen nachkommen.
Die Partnerin des Landesverbandes, die Arbeitsgemeinschaft ASK-BISSS, die der Innensausschuss ebenfalls anhörte, hält  auch die oft diskutierten "wiederkehrenden Beiträge" für Bewohner größerer Einzugsbereiche für ungerecht und rechtlich anfechtbar. Stattdessen wünschen sich die Mitglieder der Initiative eine Finanzierung von Straßenausbauten über gegebenenfalls höhere Grundsteuern.
Für spontanes Gelächter sorgte ein Kommentar des Geschäftsführers des Städtetages, Ulrich Mende, der als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sprach. "Nur diejenigen, die einen Vorteil haben, werden zur Sanierung der Straßen herangezogen".

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