Bei Auszug: Weiss nicht zwingend erforderlich

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern bei der Wohnungsübergabe gestärkt, meldet Spiegel-online. Beim Auszug müssen die Wände nicht zwingend komplett weiß gestrichen werden. Eine "Dekoration in anderen dezenten Farbtönen" erschwere eine Weitervermietung nicht, entschieden die Richter.

Bunte Wände sind ein häufiger Streitpunkt zwischen Vermietern und Mietern. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil entschieden, dass eine Wohnung beim Auszug nicht komplett weiß gestrichen sein muss. Im konkreten Fall hatte der Mieter eine Übergabe der Wohnung mit komplett weißen Wänden verlangt.

Doch der BGH entschied, das gehe zu weit. Für den Vermieter sei es allein entscheidend, dass er eine freiwerdende Wohnung rasch wieder vermieten könne. Dafür seien weiße Wände nicht erforderlich, "weil auch eine Dekoration in anderen dezenten Farbtönen eine Weitervermietung nicht erschwert", begründeten die Richter ihr Urteil. Für den Mieter dagegen sei ein "gewisser Spielraum" von hohem Interesse. Sein Recht auf eine farbliche Gestaltung nach seinen Vorstellungen wäre dann eingeschränkt, wenn er beim Auszug die Wohnung wieder weiß streichen müsste.

Der Deutsche Mieterbund erklärte, das Urteil schaffe Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Schon in früheren Urteilen hatte der BGH entschieden, dass während der Mietzeit die Farbe der eigenen vier Wände allein Sache des Mieters ist. Sind unzulässige Farbvorgaben in einem Formularmietvertrag enthalten, so muss der Mieter überhaupt nicht streichen.

Aktenzeichen: VIII ZR 198/10

mmq/AFP

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