Energiewende – nur mit dem Verbraucher möglich

Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Energiewende, die Ende Juni dem Parlament zur Beschlussfassung vorlagen, betreffen auch die Wohneigentümer. "Wir warnen vor einer Überforderung der selbstnutzenden Wohneigentümer durch Vorgaben, die unwirtschaftlich für den individuellen Investor sind“, stellten Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum e.V., zusammen mit Heinrich Rösl, Präsident des Bundesverbands Deutscher Siedler und Eigenheimer e.V., klar. Beide Verbände vertreten rund eine halbe Million Mitgliedsfamilien bundesweit.

Begrüßt wird der Ansatz, nicht mehr nur Vermieter, sondern endlich auch die selbstnutzenden Wohneigentümer durch steuerliche Förderung ihrer Investitionen in die energetische Sanierung ihrer Eigenheime zu erleichtern. „Wir erwarten eine klare, nachvollziehbare Umsetzung der Abschreibungsmöglichkeiten“, betonte Hans Rauch. Die geplante zehnjährige Abschreibung als Sonderausgaben bei Selbstnutzern bzw. Werbungskosten bei Vermietern müsse erstens wirklich spürbar sein und zweitens auch für den Fall von Vermietung einer ehemals selbstgenutzten Wohnung sowie umgekehrt bei Selbstnutzung einer ehemals vermieteten Wohnung weiterlaufen.

Außerdem müssten die Festlegung eines bestimmten Effizienzzieles der jeweiligen Haussanierung und der geforderte Nachweis durch einen Sachverständigen handhabbar sein. „Fehler in der Beratung zu Beginn der Maßnahme oder Baupfusch dürfen nicht zu Lasten des Eigenheimers gehen“, forderte Heinrich Rösl.

Der beschleunigte Ausstieg aus der Atomenergie soll nach Willen der Bundesregierung den Klimaschutz nicht torpedieren. Ein großer Beitrag soll durch Modernisierung des Bestands zu „klimaneutralen“ Gebäuden erreicht werden. Insofern sei es erforderlich, die steuerliche Förderung sofort und nicht erst ab 1.1.2012 zu beginnen, ansonsten sei zu befürchten, dass heute geplante Projekte noch ein halbes Jahr zurückgestellt würden.

Neben der steuerlichen Förderung sei die KfW-Förderung durch verbilligte Kredite – aber ganz besonders auch von Einzelmaßnahmen durch direkte Zuschüsse – wichtig. Die Anhebung der Fördersumme wird ausdrücklich begrüßt, notwendig seien aber mehr: bis zu 5 Millionen Euro jährlich. „Ebenso wichtig für den planenden Hauseigentümer ist die Verstetigung und Verlässlichkeit von Förderung“, sagte Wohneigentümer-Präsident Rauch.

Grundsätzlich geeignet erscheint der Ansatz zur klimagerechten Stadtentwicklung. „Was aber nicht passieren darf, ist, dass Kommunen ein Einfallstor für Zwangsauflagen erhalten, die dem Gebot der Wirtschaftlichkeit widersprechen“, sind sich die Verbandspräsidenten Rauch und Rösl einig. Unverzichtbar sei, bei der Umsetzung die breite Vielfalt geeigneter Maßnahmen zu nutzen und in intensiver Beteiligung der betroffenen Bürger Maßnahmen gemeinsam festzulegen, ohne Eingriffe in das Eigentum Einzelner.

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