Erleichterungen für Steckersolargeräte im Wohneigentums- und Mietrecht

Steckersolargeräte werden immer populärer – und speziell in Niedersachsen erfreuen sie sich großer Beliebtheit. Grund dafür ist die einfache Installation der Module, verbunden mit einem geringen Planungs- und Kostenaufwand. Einige bürokratische Hürden bei der Anmeldung wurden im Rahmen des Solarpakets bereits abgebaut – nun wird durch eine Änderung im Wohneigentumsgesetz und im Mietrecht auch die Genehmigung durch Vermieter:innen und Wohnungseigentümergesellschaften vereinfacht.


Im Solarpaket 1 wurden zuletzt bereits einige wichtige Erleichterungen für Steckersolargeräte (auch Balkonkraftwerke genannt) beschlossen: So müssen Anlagen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die Eintragung im Marktstammdatenregister ist zwar weiterhin nötig – wurde jedoch auf wenige Daten beschränkt. Eine weitere Maßnahme betrifft die Erhöhung der maximalen Leistungsgrenze von Balkonkraftwerken: War die Wechselrichterleistung bislang auf 600 Voltampere bzw. Watt begrenzt, sind jetzt bis zu 800 Voltampere erlaubt.

Im Rahmen des „Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ wurden nun weitere Erleichterungen beschlossen, wodurch Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümer:innen in Mehrparteienhäusern Steckersolargeräte noch leichter installieren können.


Durch Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen. Hierdurch werden Vermieterinnen und Vermieter als auch Eigentümergemeinschaften künftig dazu verpflichtet, die Installation von Steckersolargeräten zu gestatten. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Verweigerung möglich, z.B. aufgrund von Vorgaben des Denkmalschutzes. Die neuen Regelungen werden mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Die Erleichterungen dürften speziell bei Mieterinnen und Mietern und in Mehrfamilienhäusern zu einer steigenden Nachfrage nach Steckersolargeräten führen. Bereits im Jahr 2023 war die Anzahl der neu installierten Steckersolargeräte in Niedersachsen von zuvor etwa 7.800 auf mehr als 36.300 installierte Geräte gestiegen. Damit wurden 2023 in Niedersachsen rund 29.345 kWp Bruttoleistung allein durch Steckersolaranlagen zugebaut.


Weitere Informationen

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