Hauseigentümer:innen: Seit dem 27.08.2024 können den Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) auch Eigentümer:innen von vermieteten bzw. nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) beantragen, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
Hauseigentümer:innen: Seit dem 03.09.2024 steht die Förderung „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (308) bereit, auch bekannt als „Jung kauft Alt“. Fördermittel gibt es für den Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie, die nach dem Erwerb energieeffizient saniert wird.