Förderung zum Heizungsgesetz

Seit dem 27. Februar 2024 gibt es die staatliche Förderung zum Heizungsgesetz. Wer die alte Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundlichere Heizung austauscht, kann dazu bis zu 70 % finanzielle Unterstützung erhalten. Welche Regeln gelten und was bei der Beantragung zu beachten ist.

Symbolbild Haus Heizung Hand mit Geld

Die Heizungsförderung ab 2024 ist Menschen vorbehalten, die ein Einfamilien­hauses besitzen und dieses selbst bewohnen (Hauptwohnsitz). 

 

Heizungstausch: Was wird gefördert?

 

  • Heizungs­technik auf Basis erneuer­barer Energien

  • Kauf und Installation von solar­thermischen Anlagen

  • Bio­masse­heizungen

  • elektrisch ange­triebene Wärme­pumpen

  • Anschluss an ein Gebäude oder Wärmenetz

  • Brenn­stoff­zellen­heizungen

  • zum Teil wasser­stoff­fähige Heizungen

  • Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt

  • Fach­planung und Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz

  • akustische Fachplanung

Mit wieviel wird gefördert?

Menschen mit Wohneigentum können sich maximal 21.000 Euro erstatten lassen - das bedeutet: bis zu 70 % von bis zu 30.000 Euro.

 

Voraussetzungen für die Förderung

  • Das Wohngebäude besteht schon.

  • Sie besitzen und bewohnen Ihre Immobilie.

  • Die Förderung kann nur beantragt werden, solange die Förder­mittel nicht aus­geschöpft sind.

 

Hinweis: Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren be­trieben werden oder be­trieben worden sind (Prototypen), gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesent­lich gebraucht er­worbenen Anlagenteilen.

 

Heizungs-Zuschuss in 3 Stufen

 

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, liegt die Fördersumme rechnerisch bei 80 %. Doch die Politik hat festgelegt, dass maximal 70 % der Kosten gefördert werden.

1.) 30 % Grundförderung für alle
Ganz gleich, ob Selbstnutzer oder Vermietende: Grundsätzlich können alle Menschen mit Wohneigentum können die 30-prozentige Grundförderung zum Heizungstausch beantragen.
-> Wer eine Wärmepumpe einbaut, kann die Fördersumme um weitere weitere 5 % erhöhen.
-> Für eine Biomasseheizung (z. B. Pellet) erhält man einen "Emissionsminderungszuschlag" von 2.500 Euro (Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter).

Hinweis: Privaten Vermietern in Einfamilienhäusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein.

2.) 20 % Geschwindigkeitsbonus
Menschen, die ihre Immobilie selbst bewohnen (Nachweis: Meldebescheinung und Grundbuchauszug), bekommen zusätzlich 20 % für den Austausch besonders alter und uneffizienter fossiler Heizungen. Ab 2029 sinkt dieser Bonus stufenweise.

3.) 30 % bei kleinerem Einkommen
Sie leben in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung und Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen ist nicht größer als 40.000 Euro im Jahr? Dann kann Ihr klimafreundlicher Heizungstausch mit weiteren 30 % gefördert werden. Als Nachweis zählt der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens 3 und 2 Jahre vor der Antragsstellung.

 

Checkliste: Heizungstausch planen

 

1. Planen Sie Ihren Heizungstausch mit Ihrer Expertin oder Ihrem Experten für Energie­effizienz oder Ihrer Fach­unter­nehmerin oder Ihrem Fach­unter­nehmer für Heizungs­technik. Diese konkrete Planung und der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungs­vertrages mit einer auf­schiebenden oder auf­lösenden Bedingung sind Voraus­setzung dafür, dass Sie einen Antrag stellen können.

2. Registrieren Sie sich im Kundenportal "Meine KfW" mit Name und Adresse, wenn Sie für ein konkretes Vorhaben einen Förderantrag stellen möchten. Die Registrierung ist die Voraus­setzung, um einen Antrag stellen zu können.

3. Die Antragsstellung auf den Zuschuss der neuen Heizungs­förderung ist ab dem 27.02.2024 möglich. Wichtig: Hierfür benötigen Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA), die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz oder Ihre Fach­unter­nehmerin für Sie erstellt. Darüber hinaus benötigen Sie den abge­schlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag.

 

Hinweis: Ausnahmsweise können auch rückwirkend förderfähige Vorhaben unterstützt werden, die Sie bis 31. August 2024 begonnen haben und für die der Förder­antrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt wird (Übergangsregelung).

 

Der Ergänzungskredit

 

Neu ist ein ergänzendes Kreditangebot von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit - zinsverbilligt für private Selbstnutzer und Selbstnutzerinnen von Wohngebäuden mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro - für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen. Den Ergänzungs­kredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner. Wichtig: Den Kredit erhalten Sie nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen.

 

Weitere Informationen

 

 

Kalender