Seit dem 27. Februar 2024 gibt es die staatliche Förderung zum Heizungsgesetz. Wer die alte Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundlichere Heizung austauscht, kann dazu bis zu 70 % finanzielle Unterstützung erhalten. Welche Regeln gelten und was bei der Beantragung zu beachten ist.
Die Heizungsförderung ab 2024 ist Menschen vorbehalten, die ein Einfamilienhauses besitzen und dieses selbst bewohnen (Hauptwohnsitz).
Heizungstausch: Was wird gefördert?
Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
Kauf und Installation von solarthermischen Anlagen
Biomasseheizungen
elektrisch angetriebene Wärmepumpen
Anschluss an ein Gebäude oder Wärmenetz
Brennstoffzellenheizungen
zum Teil wasserstofffähige Heizungen
Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
akustische Fachplanung
Mit wieviel wird gefördert?
Menschen mit Wohneigentum können sich maximal 21.000 Euro erstatten lassen - das bedeutet: bis zu 70 % von bis zu 30.000 Euro.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Wohngebäude besteht schon.
Sie besitzen und bewohnen Ihre Immobilie.
Die Förderung kann nur beantragt werden, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind.
Hinweis: Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen), gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen.
Heizungs-Zuschuss in 3 Stufen
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, liegt die Fördersumme rechnerisch bei 80 %. Doch die Politik hat festgelegt, dass maximal 70 % der Kosten gefördert werden.
1.) 30 % Grundförderung für alle
Ganz gleich, ob Selbstnutzer oder Vermietende: Grundsätzlich können alle Menschen mit Wohneigentum können die 30-prozentige Grundförderung zum Heizungstausch beantragen.
-> Wer eine Wärmepumpe einbaut, kann die Fördersumme um weitere weitere 5 % erhöhen.
-> Für eine Biomasseheizung (z. B. Pellet) erhält man einen "Emissionsminderungszuschlag" von 2.500 Euro (Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter).
Hinweis: Privaten Vermietern in Einfamilienhäusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein.
2.) 20 % Geschwindigkeitsbonus
Menschen, die ihre Immobilie selbst bewohnen (Nachweis: Meldebescheinung und Grundbuchauszug), bekommen zusätzlich 20 % für den Austausch besonders alter und uneffizienter fossiler Heizungen. Ab 2029 sinkt dieser Bonus stufenweise.
3.) 30 % bei kleinerem Einkommen
Sie leben in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung und Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen ist nicht größer als 40.000 Euro im Jahr? Dann kann Ihr klimafreundlicher Heizungstausch mit weiteren 30 % gefördert werden. Als Nachweis zählt der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens 3 und 2 Jahre vor der Antragsstellung.
Checkliste: Heizungstausch planen
1. Planen Sie Ihren Heizungstausch mit Ihrer Expertin oder Ihrem Experten für Energieeffizienz oder Ihrer Fachunternehmerin oder Ihrem Fachunternehmer für Heizungstechnik. Diese konkrete Planung und der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung sind Voraussetzung dafür, dass Sie einen Antrag stellen können.
2. Registrieren Sie sich im Kundenportal "Meine KfW" mit Name und Adresse, wenn Sie für ein konkretes Vorhaben einen Förderantrag stellen möchten. Die Registrierung ist die Voraussetzung, um einen Antrag stellen zu können.
3. Die Antragsstellung auf den Zuschuss der neuen Heizungsförderung ist ab dem 27.02.2024 möglich. Wichtig: Hierfür benötigen Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA), die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz oder Ihre Fachunternehmerin für Sie erstellt. Darüber hinaus benötigen Sie den abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag.
Hinweis: Ausnahmsweise können auch rückwirkend förderfähige Vorhaben unterstützt werden, die Sie bis 31. August 2024 begonnen haben und für die der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt wird (Übergangsregelung).
Der Ergänzungskredit
Neu ist ein ergänzendes Kreditangebot von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit - zinsverbilligt für private Selbstnutzer und Selbstnutzerinnen von Wohngebäuden mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro - für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen. Den Ergänzungskredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner. Wichtig: Den Kredit erhalten Sie nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf Energiewechsel, einer Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Grundlage ist die reformierte Förderrichtlinie "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen".
Die bestehenden Förderungen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie Komplettsanierungen zum Effizienzhaus bleiben erhalten.