Grundsteuer verfassungswidrig?

Der Bundesfinanzhof hatte in zwei Urteilen vom 30.06.2010 die Erhebung der Grundsteuer auf der Basis der alten Einheitswerte für verfassungsgemäß erachtet, jedoch nur für die Stichtage bis zum 01.01.2007. Für die Jahre danach wurde der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Gegen eines der beiden Urteile des Bundesfinanzhofes ist Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt worden und die Verfassungsbeschwerde wird verhandelt unter dem Aktenzeichen: 2 BvR 287/11. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird möglicherweise noch in 2011 gerechnet. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer auf der Basis der Einheitswerte für nicht rechtmäßig erachten, bekommen nur Haueigentümer Geld erstattet, die sich gewehrt haben.
"Wir können unseren Mitgliedern, die sich wehren wollen, nur empfehlen, beim zuständigen Finanzamt den Antrag auf Aufhebung der alten Einheitswerte zu stellen", rät VWE-Landesgeschäftsführer Tibor Herczeg. Wird dem nicht stattgegeben (wovon auszugehen ist), könne gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch sollte mit dem Hinweis auf die anhängige Verfassungsbeschwerde begründet werden.  Zusätzlich sollte das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beantragt werden.
Wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, ist offen. Aus anderen Verfahren ist bekannt, dass das Gericht dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung belassen hat. Eine solche Entscheidung wäre auch hier möglich, mit der Folge, dass ein Erstattungsanspruch hinfällig ist. Deswegen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die oben angesprochenen Verfahren möglicherweise mit Kosten verbunden sind, die dann zusätzlich vom Antragsteller zu tragen sind.

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