Inspektion: "Feuerlöscher alle zwei Jahre prüfen"

Die Gemeinschaft Hohenbostel-Bördedörfer e.V. (Kgr. Hannover-Land) bot Ende November seinen Mitgliedern an, die Funktionstüchtigkeit ihrer Feuerlöscher von einer Fachfirma inspizieren zu lassen. Mehr als 50 Mitglieder nahmen die Gelegenheit wahr. "Soviel wie noch nie zuvor", freute sich der stellvertretende Vorsitzende Hans-Joachim Tilgner, der für die Untersuchung seine Garage zur Verfügung stellte (Foto). 

"Nur ein funktionstüchtiger Feuerlöscher kann im Notfall Leben retten", warnt Tilgner und empfiehlt, Heizanlagen darauf zu untersuchen, ob der Hersteller einen Feuerlöscher vorschreibt. Dies ist beispielsweise bei Flüssiggasanlagen der Fall. Auch einige Gebäudeversicherungen fordern dies. 

Sonst gelten im privaten Bereich generell keine gesetzlichen Vorschriften, in welchen Abständen ein Feuerlöscher geprüft werden muss. Tilgner: "Wenn Sie so ein Gerät aber schon haben, sollte es nicht nur aufgefüllt und greifbar sein, sondern auch funktionieren". Regelmäßige Sichtkontrollen könnten helfen, Beschädigungen an Schläuchen oder Plomben, Rost oder fehlende Sicherungsstifte zu entdecken. 

Selbst ohne äußere Anzeichen von Beschädigungen sollten Pulver- und Schaumlöscher alle zwei Jahre fachkundig geprüft werden. Denn sie verschleißen, auch wenn sie nicht ständig benutzt werden. Ungeprüft erlischt daher nach dieser Zeit die Gewährleistung für die Einsatzfähigkeit.

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