Koalitionsvertrag für Niedersachsen: Das plant die Landesregierung

Die Landesregierung will das Grundrecht auf Wohnen in Niedersachsen mit Leben füllen. Im Koalitionsvertrag, der Mitte November unterzeichnet wurde, versprechen die Regierungsparteien, in den kommenden fünf Jahren mehr sozialen, bezahlbaren und klimagerechten Wohnraum zu schaffen und den Weg zu beschreiten hin zu einer "sozialökologischen Bau-Wende". Das Handeln des Landes fokussiere sich in Zukunft darauf, dass saniert, nachverdichtet, umgebaut, umgenutzt, umgewandelt und aufgestockt werde. Perspektivisch sollen auf diese Weise  zusätzlich 100.000 Sozialwohnungen in Niedersachsen entstehen. Davon sollen 40.000 Wohnungen in Landeseigentum übergehen.

Um dieses Ziel zu erreichen, soll bereits im ersten Regierungsjahr eine gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Landeswohnungsgesellschaft gegründet werden, die vorhandene Wohnungen kauft und saniert oder Wohnraum neu schafft.
Damit zukünftig mehr Wohnraum im Bestand saniert wird, sind folgende Lösungen vorgesehen:

  • die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) wird von einer Umbauordnung ergänzt. Bei Umnutzung, Umbauten und Aufstockungen soll beispielsweise das Bauordnungsrecht dahingehend erleichtert werden, dass der Zwang zur Herstellung von Pkw-Stellplätzen entfällt.     Baurechtliche Auflagen und Vorgaben sollen überprüft und bei Bedarf neu geregelt werden.
  • eine Musterbauordnung mit Innovationsklauseln wird in die NBauO übernommen. So soll der Wohnungsbau vorangebracht werden, beispielsweise durch serielles Sanieren.
  • Kommunen sollen in Zukunft Bauland, Wohnungen und Grundstücke leichter   mobilisieren und wieder in Besitz nehmen können. Dazu stärkt die Landesregierung das kommunale Vorkaufsrecht.  Die Kommunalaufsicht soll dies bei nachgewiesenem Bedarf auch finanzschwachen Gemeinden ermöglichen.  
  • Die Vergabe öffentlicher Grundstücke soll sich in Zukunft nicht mehr am Höchstpreis orientieren, sondern verstärkt an qualitätiven Kriterien. Nicht gewinnorientierte Genossenschaften und kommunale Wohnungsbaugesellschaften sollen dabei gestärkt werden. Die Bau- und Planungsbehörden werden dafür mit entsprechend qualifiziertem Personal und Finanzen ausgestattet.
  • Modulbauprojekte für unterschiedliche Wohnformen sollen neu entwickelt und verbreitet werden.
  • die Mietpreisbremse wird konsequent  umgesetzt.
  • Kommunen sollen ermutigt werden, vom Pflanzgebot nach Baugesetzbuch Gebrauch zu machen. Dazu gehören verbindliche Vorgaben, wie unbefestigte Flächen im öffentlichen Raum gestaltet werden, z.B. ein Schottergartenverbot, das die Koalition durchsetzen will. Auch die Fassaden- und Dachbegrünung soll vorangebracht werden.
  • Per Gesetz soll die Energieeffizienz bei Heizungstausch oder Sanierung verbessert werden. Eine Solarpflicht für Neubauten soll schnellstmöglich eingeführt werden, bei grundlegenden Dachsanierungen ab dem 1.1.2025. Mietenden soll die Installation so genannter Balkonkraftwerke erleichtert werden.
  • Siedlungsbereiche sollen so umgestaltet werden, dass alle Generationen darin selbstbestimmt leben können.  Programme der Gemeinwesenheit und Quartiersmanagement, wie das "Bündnis für gute Nachbarschaft" oder der Wettbewerb "Gute Nachbarschaft" werden fortgesetzt und verstetigt.

(Weitere Details zum Koalitionsvertrag hier )

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