Privathaushalte zahlen für Großabnehmer

Privathaushalte haben im kommenden Jahr mit einer Erhöhung der Strompreise von mehr als drei Prozent zu rechnen. Klammheimlich wurde im Sommer eine Sonderregelung für private Strom-Großkunden verabschiedet. Die Stromnetzentgeltverordnung sieht dazu eine Verteilung der Gebühren von Großabnehmern auf Kleinverbraucher vor. Der Verband Wohneigentum kritisiert dies scharf und fordert eine Rücknahme der Regelung.
Berichten zufolge haben Energieexperten der schwarz-gelben Koalition bei der Verabschiedung des Energiepakets zum Atomausstieg eine Änderung der Stromnetzentgeltverordnung untergebracht. Demnach werden Unternehmen mit einem kontinuierlichen Stromverbrauch von mehr als zehn Gigawattstunden pro Jahr von den Gebühren für die Stromnetze befreit. „Diese Sonderregelung haben die Regierungsfraktionen geschickt aus der öffentlichen Diskussion gehalten. Es geht aber nicht an, dass die finanzielle Hauptlast der Energiewende von den Bürgern zu schultern ist“, empört sich Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum. Die Bundesnetzagentur schätzt, dass die Industrie bzw. die betreffenden Sonderverbraucher damit allein im nächsten Jahr um 1,1 Milliarden Euro entlastet werden. Die hierdurch entstehenden Kosten sollen im Gegenzug von Kleinverbrauchern – vor allem Privathaushalten – getragen werden. Familien mit Haus und einem jährlichen Verbrauch von 4.200 Kilowattstunden haben nach einer Rechnung des Verbands Wohneigentum demnach 2012 mit Mehrkosten für Strom in Höhe von 28 bis 35 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer zu rechnen, je nach Stromanbieter.

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