Reform des Baugesetzbuches: VWE fordert Nachbesserung

Städte und Gemeinden können Immobilienbesitzer auch gegen ihren Willen zwingen, ihre Häuser energetisch zu sanieren - auf eigene Kosten, selbst wenn diese Maßnahme für die Eigentümer unwirtschaftlich ist.
Dies sieht eine geplante Reform des Baugesetzbuches vor, die das Bundeskabinett Anfang Juni beschloss. Sollten Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen, können Kommunen künftig Flächen als „Sanierungsgebiete zu Klimaschutzzwecken“ ausweisen und Hauseigentümer auffordern, beispielsweise teure Isolierfenster einzubauen oder die Gasheizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen.
Zwar haben Hauseigentümer die Möglichkeit, zehn Prozent der Aufwendungen steuerlich zu verrechnen. Doch nur mit Miet- oder Pachteinnahmen der jeweiligen Immobilie. „Damit bleiben Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen, draussen vor“, warnt Landesgeschäftsführer Tibor Herczeg. Er sieht sogar die Gefahr, dass das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot der Energieeinsparverordnung (EnEV) konterkariert und Streit vorprogrammiert wird.  
Vor allem Eigentümer im Rentenalter und einkommensschwache Haushalte wären benachteiligt. „Hier besteht Nachbesserungsbedarf“, so Herczeg. Er favorisiert eine Zuschussvariante. „Den besten Klimaschutz erreicht man nicht mit Zwang, sondern nur mit gezielter Beratung und effizienten Anreizen“. Mit den jetzigen Vorschlägen sei eine Beschleunigung der Modernisierung von selbst genutzten Wohnbeständen jedenfalls nicht zu erwarten. 

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