Steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen weiter ungewiss

Die Diskussion um die steuerliche Förderung von Maßnahmen zur Gebäudesanierung ging heute im Bundestag in die nächste Runde. Der Verband Wohneigentum begrüßt, dass dieses einfache und motivierende Mittel zur Erreichung der Klimaschutzziele Deutschlands anscheinend noch nicht ganz gescheitert ist. Gleichzeitig fordert er im Namen der Verbraucher ein Ende des strategischen Tauziehens und eine Rückkehr zur Sachpolitik.

Es ist ein langes Ringen um die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen bei Wohngebäuden – und es geht weiter. Im Deutschen Bundestag wurde heute der Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, den Vermittlungsausschuss anzurufen, abgelehnt. Zwar waren sich alle Fraktionen über das Ziel einig. Umstritten bleibt aber die Umsetzung. Am 30. Juni 2011 hatte der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet, der aber am 8. Juli 2011 im Bundesrat am Widerstand der rot-grün regierten Länder scheiterte. Bleibt zu hoffen, dass doch noch ein Weg zur Sachpolitik gefunden und die energetische Sanierung steuerlich flankiert wird.
Die steuerliche Förderung von Sanierungen wäre die am besten geeignete Unterstützung des gemeinsamen Klimaziels, die Treibgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent zu senken. Und sie wäre endlich wieder ein positives Signal für Deutschlands Hauseigentümer. Denn die sind inzwischen so verunsichert, dass die Sanierungsrate 2011 im Vergleich zum Vorjahr um die Hälfte gesunken ist – laut Schätzung der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). „Sollten die Bemühungen Erfolg haben, wäre die steuerliche Absetzbarkeit ein einfaches, aber hochmotivierendes Instrument auf dem Weg in eine energieeffizientere Zukunft“, so Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum.
In der Umsetzung der steuerlichen Regelungen erwartet der Verband Wohneigentum klare, nachvollziehbare Abschreibungsmöglichkeiten. Die zunächst geplante zehnjährige Abschreibung als Sonderausgaben bei Selbstnutzern beziehungsweise als Werbungskosten für Vermieter sollte spürbar ausfallen. Die Abschreibungsmöglichkeit sollte außerdem auch dann weiterlaufen, wenn eine ursprünglich selbstgenutzte Wohnung vermietet wird, aber auch umgekehrt, bei Selbstnutzung einer ehemals vermieteten Wohnung.
Vor allem müsste das Effizienzziel für die einzelne Haussanierung auf ein realistisches Niveau festgeschrieben werden. Zudem müsste dessen Nachweis problemlos durch einen Sachverständigen möglich sein. Aus Beratungsfehlern oder Baupfusch hingegen darf dem Eigenheimer kein steuerlicher Nachteil entstehen.

Kalender