VWE fordert Steuerfreiheit für Eigenheim

Bonn, 2. Oktober 2008 - Am 06. Oktober beraten die Spitzen der Regierungskoalition über die Erbschaftsteuer. Die Verabschiedung durch den Bundestag in zweiter und dritter Lesung ist für den 17. Oktober angesetzt - die heiße Phase des Gesetzgebungsverfahrens läuft. Der Verband Wohneigentum e.V. fordert, das selbstgenutzte und künftig von Erben genutzte Wohneigentum unabhängig vom Marktwert von der Erbschaftsteuer auszunehmen. "Das Vererben der selbstgenutzten Immobilie innerhalb der Familie darf nicht mit Steuern belastet werden", so Verbandspräsident Hans Rauch.

Mit dem vorliegenden Reformvorschlag zur Erbschaftsteuer sind Parteien wie Verbände unzufrieden. Der Verband Wohneigentum e.V., mit rund 370.000 Mitgliedsfamilien der größte Verband selbstnutzender Wohneigentümer bundesweit, fordert, das selbstgenutzte und künftig von Erben genutzte Wohneigentum von der Erbschaftsteuer zu befreien.

Regionale Unterschiede müssen berücksichtigt werden
Das Ansetzen des Marktwertes einer Immobilie zu 100 Prozent für die Besteuerung belastet die Erben finanziell stark. Schließlich sind Ein- und Zweifamilienhäuser nicht dazu gedacht, einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen, sondern sollen in den meisten Fällen in der Familie gehalten werden. Zudem ist Marktwert nicht gleich Marktwert. Regionale Unterschiede müssten bei der Bewertung stärker berücksichtigt werden: Ein Haus in der Großstadt München hat sicher einen höheren Verkehrswert als ein Haus im ländlichen Nordhessen, aber nicht zwingend verfügt der Erbe des bayerischen Anwesens über mehr Geldmittel zur Begleichung der Erbschaftsteuer als der begünstigte Hesse. Und dabei muss es sich nicht einmal um die von Finanzminister Steinbrück viel strapazierte "Oma ihre Villa" handeln. Auch für ein einfaches Einfamilienhaus in München kann im Zweifel eine schmerzhafte Erbschaftsteuer fällig werden.

Die "nahe Verwandtschaft" ist zu eng gefasst
Die im Reformvorschlag vorgesehene Erhöhung der Freibeträge von nahen Verwandten erachtet der Verband Wohneigentum für prinzipiell begrüßenswert, aber unzureichend. So sollen zwar die Freibeträge für Ehegatten und Kinder angehoben werden, bei Verwandten der Steuerklassen II und III - sprich Geschwistern, Nichten und Neffen oder Freunden - fallen die Erhöhungen allerdings kaum ins Gewicht. Doch auch sie gehören häufig zum engsten Umfeld eines Verstorbenen und sollten nicht benachteiligt werden. Daher fordert der Verband Wohneigentum auch für begünstigte Geschwister, Nichten und Neffen höhere Freibeträge und niedrigere Steuersätze. Des Weiteren hält der Verband die Einführung von Stundungsmöglichkeiten für notwendig. Denn ein Familienvater wird nur selten die komplette Steuer zum fälligen Termin begleichen können und wäre daher gezwungen, das erhoffte neue Heim rasch zu verkaufen. Es sollte nicht sein, dass ein Bürger sein hart erarbeitetes und bereits zu Lebzeiten versteuertes Haus nach dem Tod in die möglichst besten Hände geben will, dies aber postum vom Staat durch Steuern vereitelt wird.

Familie und Heim müssen stärker berücksichtigt werden
Um die Belange der Familie zu stärken, fordert der Verband Wohneigentum e.V. daher, das selbstgenutzte und künftig von Erben genutzte Wohneigentum unabhängig vom Marktwert von der Erbschaftsteuer zu befreien. So könnten über Generationen vererbte Heime auch in Zukunft gehalten werden und Eltern wie Kindern als sicherer, bezahlbarer Lebensraum dienen.

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