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Erbbaurecht: "Folgekosten sind unkalkulierbar"

"Das Erbbaurecht in seiner heutigen Form bleibt ungerecht", betonte Landesvorsitzender Peter Wegner (Foto) Anfang Oktober in einem Interview der Lüneburger Landeszeitung. Er rät zum jetzigen Zeitpunkt davon ab, ein Haus auf einem Erbpachtgrundstück zu bauen. Denn: "Die Folgekosten sind nicht kalkulierbar". Das Erbbaurecht sei eine Finanzfalle, da der Erbbauzins einseitig erhoben werden kann. Er ist nicht an das marktübliche Zinsniveau angepasst. Einige Erbbaurechtsgeber würden dies nutzen, um deutlich überhöhte Preise zu fordern.

Wegner fordert, dass Erbbaurechtsnehmer schon vor der Vergabe der Erbbaugrundstücke über die lange Bindung mit steigenden Zinsen informiert werden, die sie eingehen. Denn der Erbbauzins ist üblicherweise an den Verbraucherindex gekoppelt. Laut Wertanpassungsklausel können die Zinsen schon ab einem vergleichsweise kurzen Intervall von drei Jahren einseitig erhöht werden. Wenn Altverträge ablaufen, besteht sogar die Gefahr, dass Neuverträge nicht mehr finanzierbar sind und das Haus oft mit Wertverlust verkauft werden muss. Wegner: "Der VWE fordert schon seit Jahren die Abschaffung dieser Klausel".

Das Gleiche gilt für Paragraf 26 der Zivilprozessordnung, nach der erst ab 20.000 Euro Streitwert geklagt werden  kann. Steigt der Zins beispielsweise von 500 auf 2500 Euro, liegt der Streitwert darunter. Die Erbbaurechtnehmer haben zur Zeit kein Mittel in der Hand, dagegen anzugehen.

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