Meldungen aus dem Landesverband

Erbschaftsteuer: Auch Geschwister haben Recht auf Familienheim

Die Erbschaftsteuer bleibt uns erhalten - so scheint es zumindest nach der Einigung der Koalitionsparteien in der vergangenen Woche. Es gibt positive Signale wie die Steuerfreiheit von selbstgenutztem Wohneigentum. Aber die gefassten Beschlüsse reichen bei weitem nicht aus. Der Verband Wohneigentum e.V. fordert deutliche Nachbesserungen bei den Freibeträgen, bevor die Steuerreform bis Ende November im Bundestag beschlossen wird: "Auch Geschwister sind nahe Verwandte und dürfen gegenüber Kindern oder Eltern steuerlich nicht so eklatant benachteiligt werden!", betont Verbandspräsident Hans Rauch.

Prinzipiell begrüßt der Verband Wohneigentum e.V., mit 370.000 Mitgliedsfamilien der bundesweit größte Verband für selbstnutzende Wohneigentümer, die Entscheidung, dass selbstgenutztes Wohneigentum in Zukunft für Ehegatten und Kinder erbschaftsteuerfrei ist - unabhängig vom Wert der Immobilie. Dies deckt sich mit den wiederholten Forderungen des Verbands. Auf diese Weise ist bundesweit gesichert, dass Häuser in der engeren Familie bleiben und nicht aufgrund infrastrukturell bedingter hoher Immobilienwerte veräußert werden müssen, damit die Erbschaftsteuer bezahlt werden kann. Ein Wermutstropfen ist die Eingrenzung der steuerfrei vererbbaren Wohnfläche auf 200 Quadratmeter für Kinder. Dies führt nur zu aufwändiger Bürokratie und kostet mehr, als es an Mitteln einbringen kann.

Freibetragsregelung nicht ausreichend
Allerdings stellt die Tatsache, dass nahe Verwandte wie Geschwister, aber auch Nichten, Neffen, enge Freunde und Lebensgefährten nicht nur unzureichende Freibeträge erhalten, sondern außerdem den Steuerklassen II und III zugerechnet werden, eine nicht tolerierbare Benachteiligung dar. Diese Personen gehören in der Regel dem engsten Umfeld eines Verstorbenen an und dürfen nicht steuerlich benachteiligt werden. Die Politik kann Geschwistern nicht aus rein fiskalischen Gründen den - biologisch wie emotional begründeten - nahen Verwandtschaftsgrad absprechen. Und auch bei testamentarisch bedachten Freunden sollte der letzte Wille eines Verstorbenen respektiert und nicht nachträglich übermäßig besteuert werden. Der Verband Wohneigentum e.V. fordert daher eine Nachbesserung der Freibeträge und Steuerklassen, bevor die Erbschaftsteuer im November vom Bundestag beraten wird.

Wohneigentum muss in der Familie bleiben

Die Erbschaftsteuer muss reformiert werden, weil sie in ihrer momentan gültigen Form nicht dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Vermögensarten entspricht und damit verfassungswidrig ist. Die Benachteiligung einiger enger Familienangehöriger gegenüber Eltern und Kindern erfüllt allerdings ebenfalls nicht den Anspruch der Gleichbehandlung, wenn auch auf einer anderen Ebene. Die Regelung der Freibeträge im vorliegenden Reformentwurf kann und darf also nicht der letzte Schluss sein. Der Verband Wohneigentum e.V. wiederholt daher seine Forderung nach Nachbesserung: Selbstgenutztes Wohneigentum muss in der Familie im erweiterten Sinne bleiben können und dies komplett, ohne willkürliche Begrenzung auf die Wohnungsgröße.

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