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Grundsteuerreform in Niedersachsen: Anfang Juli geht´s los

Haus- und Grundeigentümer in Niedersachsen müssen sich umstellen. Denn 2022 tritt in Niedersachsen ein neues Grundsteuerreformgesetz in Kraft. Es hat praktische Konsequenzen für Haus- und Grundbesitzer, aber auch für Mieter. Diese zahlen Grundsteuer im Umlageverfahren über die Miete. 

Im vergangenen Juli verabschiedete der niedersächsische Landtag ein Grundsteuergesetz, nachdem das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung erklärte. Das Land Niedersachsen geht damit einen eigenen Weg in der Grundstücksbewertung, um die Erklärung so einfach wie möglich zu halten. Das Verfahren nennt sich "Wohnlagemodell" und bezieht die genaue Lage und weitere Faktoren in die Berechnung des Grundstückswertes ein. So werden die Grundstücksgröße und die genaue Gebäudefläche eine zentrale Rolle bei der Bewertung spielen. 

Damit zunächst die Grundstücke und Gebäude in Niedersachsen auf neuer Grundlage bewertet werden können, müssen im ersten Schritt etwa 3,6 Millionen Eigentümer eine Feststellungserklärung mit Angaben zur Flächengröße und zur Nutzung abgeben - egal ob das Grundstück selbst genutzt oder vermietet ist. Ab Anfang Juli steht dafür  im Internet unter www.elster.de ein Formular bereit, mit dem die erforderlichen Angaben bis zum 31.10.2022 übermittelt werden müssen. Das zuständige Finanzamt errechnet daraus  den Wert des jeweiligen Grundstücks.  

Unter dieser Adresse findet sich die Plattform ELSTER mit einem personalisierten, barrierefreien und plattformunabhängigen Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung. Seit 1996 kann auf diesem Weg beispielsweise die Einkommensteuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Hierfür ist lediglich eine einmalige und kostenlose Registrierung erforderlich. 

Los geht es mit der Übermittlung der Daten aber erst im Juli, teilt das Finanzministerium in einer Pressemitteilung mit. In den Monaten zuvor erhalten demnach alle Eigentümer ein Informationsschreiben vom zuständigen Finanzamt, in dem die wichtigsten Daten und Informationen für das Ausfüllen der Erklärung kurz und kompakt dargestellt werden. Auch Formulare in gedruckter Form sollen bei Bedarf zur Verfügung stehen. 

"Bis Ende Januar waren viele Details zum Verfahren noch weitgehend unbekannt", bedauert VWE-Expertin Sabine Weibhauser und sieht eine Nachfragewelle auf die Steuerberatung des Landesverbandes zukommen. Bis die Schreiben des Finanzamtes eingetroffen und weitere Einzelheiten öffentlich sind, bittet sie die VWE-Mitglieder um Geduld. „Hier gilt es rechtzeitig geeignete Unterlagen zusammenzubringen, die die Größe und Standorte dokumentieren". Ob es mit den Erklärungen alles so einfach wird, wie angestrebt, bleibt nach Weibhausers Einschätzung  jedoch abzuwarten.

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