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Scheitern als Chance? VWE für Abschaffung der Grundsteuer

 

 

In diesem Jahr muss die Grundsteuerreform stehen. Andernfalls entfällt die Grundsteuer zum 31.12.2019 komplett, da die bestehende Rechtsgrundlage verfassungswidrig ist. Der lang erwartete Vorschlag des Bundesfinanzministers Olaf Scholz wird seit November letzten Jahres kontrovers diskutiert. Er will die Nettokaltmiete zur Berechnung heranziehen. Der Verband Wohneigentum (VWE) lehnt dieses Modell ab, ebenso wie die anderen verkehrswertbasierten Modelle. Der Verband sieht in der Abschaffung der Grundsteuer eine Chance.

Je länger die Diskussion geht und je häufiger die Modelle überarbeitet werden, umso komplizierter. Eine sozial tragbare, transparente, für die Betroffenen nachvollziehbare – und damit für selbstnutzende Wohneigentümer wie Mieter gerechte Besteuerung – ist offenkundig schwer zu erreichen. Vor allem den wertbasierten Berechnungen ist die Streitanfälligkeit schon eingeschrieben. Die einfachste Lösung wäre aus Sicht des VWE, die Grundsteuer komplett abzuschaffen und die Kommunen stattdessen mit einem höheren Anteil an der Einkommensteuer zu beteiligen. Damit wäre zugleich die Frage der Verhältnismäßigkeit des Aufwands der Datenerhebung zum generierten Grundsteueraufkommen beantwortet.

Praxistaugliche Alternative: Flächenmodell

Bei einer Reform der Grundsteuer ist eine Grundsatzentscheidung zu fällen: Soll die Berechnung auf Basis des dynamischen Verkehrswerts der Immobilien, also wertabhängig, oder auf Basis statischer, physikalischer Daten, das heißt im Prinzip wertunabhängig, vorgenommen werden?

Mit einer wertabhängigen Steuer hält das Element der Leistungsfähigkeit des Betroffenen Einzug, da im Grunde Vermögen besteuert würde. Vom Immobiliengrundstück, in dem der Eigentümer selbst wohnt, aus dem kein Ertrag erwirtschaftet wird, kann man aber nichts „abbeißen“. Das ehemals bescheidene Haus der Eltern am Stadtrand, das im Lauf der Jahrzehnte in eine gut angebundene Lage gerückt ist, verhilft der Familie der Kinder, die das Haus übernommen haben, nicht zu mehr Einkünften. Auch politisch erwünschte und öffentlich geförderte Maßnahmen wie energetische Sanierung, altersgerechter Umbau, Einbau von Einbruchschutz, familiengerechte Wohnraumerweiterung durch Aufstockung, die eine Wertsteigerung mit sich bringen, würden zu höherer Steuerlast führen.

Als Objektsteuer trifft die Grundsteuer wohlhabende wie weniger begüterte Immobilieneigentümer und Mieter gleichermaßen. Bei dynamisch-wertabhängiger Besteuerung wird das Haus unversehens als Vermögensgegenstand wie andere Renditeprodukte behandelt. Das Wohnen in teuren Städten würde zusätzlich verteuert.

Bei Modellen sogenannter wertunabhängiger Besteuerung wird die Berechnung nicht an dynamische Verkehrswertsteigerungen oder Mietwerte gebunden. Die Fläche des Grundstücks und die Fläche der Wohnung werden jeweils mit einem unterschiedlich festgelegten Faktor taxiert. Ein großes Grundstück wird mehr belastet als ein kleines, ein Mehrfamilienhaus oder eine Villa mehr als ein bescheidenes Häuschen.

Falls die Grundsteuer nicht ganz fallengelassen wird, hält der Verband Wohneigentum unter allen Modellen daher das Flächenmodell für das am besten geeignete. Hier könnten auch die erforderlichen Daten in der Frist bis Ende des Jahres 2024 mit relativ geringem Verwaltungs- und Kostenaufwand einmal erfasst werden. Nur bei Änderung physikalischer Flächen wäre eine neue Datenerhebung notwendig. Wäre dagegen die Berechnung wertbasiert, müsste die Wertentwicklung regelmäßig eingearbeitet werden. „Das wäre ein gigantischer Verwaltungsaufwand! Komplizierte, mittelfristig wiederkehrende, rechtlich angreifbare Wertermittlungen für 35 Millionen Grundstücke in Deutschland sollte der Gesetzgeber den Finanzämtern, den Gemeinden und auch den Bürgern ersparen“, betont VWE-Präsident Manfred Jost.

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