Meldungen aus dem Landesverband

Straßenausbaubeitrag: "Vorschläge der Landesregierung wenig hilfreich"

Als Augenwischerei sieht der Verband Wohneigentum Niedersachsen (VWE) die Ideen der Großen Koalition zur geplanten Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabegesetzes (NKAG). Dazu ging Mitte März ein Informationsschreiben in der Landesgeschäftsstelle ein, das vorgab, den aktuellen Sachstand der Diskussion darzustellen. "Die Argumente und Vorschläge suggerieren, dass die Landesregierung Eigentümer bei Straßenausbaubeiträgen spürbar entlasten und soziale Härtefälle vermeiden will“, kritisiert Geschäftsführer Tibor Herczeg. Die genannten Änderungen hält er für wenig hilfreich.
Denn im Grundsatz halten alle Vorschläge an der umstrittenen Straßenausbaubeitragssatzung (STRABS) fest. Anlieger sollen sich weiter mit bis zu achzig Prozent an den Sanierungskosten beteiligen. Nach Vorschlag von SPD und CDU soll Schuldnern ohne ausreichend Vermögen lediglich eine Ratenzahlung und eine Senkung der Darlehenszinsen in Aussicht gestellt werden. „Eine Tilgung der Schuld in Form von Darlehen ist keine Hilfe“, so Herczeg. Im schlimmsten Fall kann die Kommune schon fünf Jahre nach der letzten Rückzahlungsrate erneut an betroffene Anlieger herantreten. Auch erreicht eine Senkung der Stundungszinsen in erster Linie jüngere Anlieger. Älteren Menschen, die auf dem Kapitalmarkt keinen Zugang zu günstigen Krediten haben, bleibt dagegen keine Wahl. Sie sind weiter gezwungen, hohe Stundungszinsen von immerhin drei Prozent über dem Basiszinssatz an den Fiskus zu zahlen.
Die einzige gute und gerechte Lösung kann aus Sicht des VWE nur lauten: Weg mit der STRABS und Verteilung der Unterhaltungskosten auf alle Nutzer der Straßen. Besonders übel stößt dem VWE der Versuch der Parteien auf, quasi „durch die Hintertür“ ein Gesetz zu ändern, das von den Gerichten bisher flexibel gehandhabt werden konnte. SPD und CDU sind sich einig, dass eine „Kann-Regelung“ die Freiheit lässt, bestehende Vorschläge zu ignorieren. So wird vermieden, dass das Land Niedersachsen finanziell für Ausgleich sorgen muss („Konnexität“). Herceg: „Kommen die Parteien damit durch, sind Gemeinden endgültig aus ihrer Pflicht entlassen, als Eigentümer der Straßen für deren Unterhalt zu sorgen“.
Mehr noch: Bisher galt die Regel, dass Beiträge innerhalb der ersten 25 Jahre nach Sanierung oder Erneuerung nur dann erhoben werden dürfen, wenn die Kommune nachweist, dass sie in dieser Zeit ihrer Pflicht zum Erhalt der Straßen nachgekommen ist. Schon heute ist es daher gängige Praxis, Erneuerungen erst nach Ablauf dieser Frist durchzuführen, um diese Nachweispflicht zu umgehen.  Die Vorschlagliste ändert daran voraussichtlich wenig. Im Gegenteil. Herczeg: "Ein Gesetz nach Wunsch der Großen Koalition kann geradezu als Aufforderung gesehen werden, die Straßen zu vernachlässigen. Nachweispflichten entfallen - und nach nur 25 Jahren können erforderliche Sanierungskosten erneut auf Anlieger abgewälzt werden".

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