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Verbraucherverträge: Schutz vor langen Vertragslaufzeiten

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung vor überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen schützen. Es soll u.a. verhindern, dass Verbrauchern Verträge aufgedrängt oder untergeschoben werden, die sie so nicht abschließen möchten, beispielsweise durch unerlaubte Telefonwerbung. Vertragsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die verhindern, dass Verbraucherinnen günstigere Angebote nutzen, wird ein Riegel vorgeschoben. Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben weiter möglich. Verbraucher:Innen sollen so größtmögliche Freiheit bei der Vertragswahl und -ausgestaltung haben, um gleichzeitig von Kostenvorteilen bei längeren und flexibleren Laufzeiten zu profitieren.

Das neue Gesetz richtet sich an Verbraucherverträge, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen betreffen, zum Beispiel Energielieferverträge, Verträge  für Fitnessstudios oder Zeitungsabonnements. "Mitgliedschaften in einem Verein wie dem Verband Wohneigentum sind nicht betroffen", sagt Geschäftsführer Tibor Herczeg.

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