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VG Schleswig-Holstein zur STRABS: Urteil stärkt Position des VWE

Straßen mit unterschiedlichem Ausbauaufwand, wie beispielsweise Ortsstraßen und Wirtschaftswege, dürfen nicht zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden, stellte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht Mitte Januar klar ( Urteile 9 A 55/17 und 9 A 258/17).
Mit seinem Urteil gab das Gericht zwei Klagen statt gegen Bescheide, mit denen so genannte "Wiederkehrende Beiträge" für den Straßenausbau erhoben wurden. Das Verwaltungsgericht musste über eine Satzung urteilen, die die Gemeinde Oersdorf im Jahr 2013 erließ. Darin fasste sie alle Verkehrsanlagen des Gemeindegebiets zu einem Abrechnungsgebiet zusammen und versuchte, Investitionsaufwendungen für die Jahre 2015 bzw. 2016 auf die Anlieger umzulegen. Gegen diese Bescheide wandten sich die Kläger.
Mit Erfolg: Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht sieht im verhandelten Fall einen Verstoß, da hier Ortsstraßen mit Gehwegen, enger Straßenbeleuchtung oder mit Straßenentwässerung mit Wirtschaftswegen zu einer Einheit zusammengefasst wurden, obwohl diese einen deutlich anderen Ausbauzustand und Pflegebedarf aufweisen. Darüberhinaus sei im konkreten Fall nicht erkennbar, in welchem funktionalen Zusammenhang die Straßen stehen. Damit sei die Satzung im Kern unzulässig.
"Das Urteil stärkt die Position vom Verband Wohneigentum im Normenkontrollverfahren gegen die Gebührensatzung der Gemeinde Springe", ist Geschäftsführer Tibor Herczeg überzeugt. Der VWE unterstützt ein Mitglied mit einem Musterverfahren ( s. NdsInfo 3/19).
Hintergrund: Schleswig-Holstein erlaubte es Kommunen schon seit 2012, für Investitionen in die Infrastruktur statt einmaliger Forderungen so genannte "Wiederkehrende Beiträge" von Anliegern eines Abrechnungsgebietes zu stellen. Dabei blieb es der Gemeinde überlassen, welche Straßen zu einem Abrechnungsgebiet zusammengefasst werden.

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