Meldungen aus dem Landesverband

Wem gehört der Müll?

Kommunaler Entsorger kämpfte gegen ein gewerbliches Vorfiltern der Abfälle

Mit dem Sortieren des Abfalls haben so manche Zeitgenossen ihre Probleme. Sie werfen Papier in den Restmüll, Bio-Abfall in den Gelben Sack und so weiter. Ein privates Wohnungsunternehmen in Baden-Württemberg beauftragte deswegen einen Dienstleister damit, die Tonnen vor Ort nachzusortieren - vor allem im Hinblick auf Papier, Karton, Verpackungsmaterial und Altglas. Das aber passte dem kommunalen Müllentsorger ganz und gar nicht. Er betrachtete das Dazwischenschalten einer Privatfirma als unzulässiges Eingreifen in die Abfallbehandlung. Die Parteien konnten aus eigener Kraft keine Lösung des Problems finden. Schließlich musste sich die höchste dafür zuständige juristische Instanz in Deutschland, das Bundesverwaltungsgericht, der Sache annehmen. Und dort war die Entscheidung nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ziemlich eindeutig: Vor der Überlassung des Mülls an den öffentlichen Entsorger sei es durchaus erlaubt, diverse werthaltige Stoffe auszusondern und ordnungsgemäß zu entsorgen. Um eine unzulässige Abfallentsorgung handle es sich hier nicht. Dass keine Gesundheitsgefährdung vorliege, hatte bereits die Vorinstanz entschieden.
(Bundesverwaltungsgericht, Aktenzeichen 7 C 42.07)

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