Wohngebäude-Versicherung: Auswirkungen von Inflation, Bau- und Lohnkosten

Eine Wohngebäude-Versicherung bietet Eigentümer*innen Sicherheit: Ihr Kern ist das Versprechen, im Schadenfall die Kosten für Reparaturen und gegebenenfalls sogar einen Wiederaufbau zu übernehmen. Dieses Versprechen kann jedoch nur gehalten werden, wenn die Versicherungssumme jährlich angepasst wird – ansonsten droht eine Unterversicherung. 2023 sind speziell die Preise für Baumaterialien und Handwerkerleistungen im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Die Folge ist, dass sich auch der Beitrag für die Wohngebäude-Versicherung entsprechend erhöht hat.

„Besondere Sicherheit im Umfeld schwankender Preise bietet die gleitende Neuwert-Versicherung“, sagt Andreas Döring, Experte beim internationalen Versicherungsmakler und Risk Consultant Funk. Eigentümer*innen schließen dabei keinen Vertrag über eine feste Versicherungssumme ab, denn diese könnte durch Preissteigerungen künftig zu niedrig sein. Stattdessen deckt der Versicherer immer die zum Schadenzeitpunkt aktuellen Preise für Reparaturen oder die Wiederherstellung. Dies gilt auch, wenn die Ausgaben höher sind als die ursprünglichen Baukosten. „Kurz gesagt: Es ist unerheblich, wie sich die allgemeine Teuerung entwickelt, das Gebäude ist immer zu 100 Prozent versichert“, so Andreas Döring. Insbesondere in Zeiten starker Geldentwertung hat sich diese Art der Versicherung als ein bewährtes Schutzinstrument für materielle Werte erwiesen. Daher sind auch nahezu alle Wohngebäude zum gleitenden Neuwert versichert. 

Anpassungsfaktor und Schadenentwicklung im Fokus. Um auch den Beitrag der Versicherungsprämie entsprechend aktuell zu halten, wird dieser, wie oben bereits erwähnt, jährlich angepasst. Als Grundlage dient zum einen die Schadenentwicklung, zum anderen werden zwei Indizes des Statistischen Bundesamtes genutzt: der Baupreisindex für Wohngebäude sowie der Tariflohnindex für das Baugewerbe. „Aus diesen beiden Indizes wird der sogenannte Anpassungsfaktor in der Wohngebäude-Versicherung zum gleitenden Neuwert berechnet“, erklärt Andreas Döring. Für 2023 zeigt der Anpassungsfaktor klar die Auswirkungen von Inflation und Co.: Im Vergleich zum Vorjahr stieg er um knapp 15 Prozent. In den letzten 10 Jahren lag der Anstieg dagegen im Durchschnitt bei etwa 3 Prozent pro Jahr.

Alle Wohngebäude-Versicherer, die die gleitende Neuwert-Versicherung anbieten, sind dazu verpflichtet, ihre Beiträge jährlich an diese Indexerhöhung anzugleichen. Versicherungskund*innen haben bei dieser Beitragsanpassung kein außerordentliches Kündigungsrecht, da die Änderung des Beitrags eine direkte Anpassung der Leistung im Schadenfall nach sich zieht. Andreas Döring: „Die Kundin oder der Kunde kann der Beitragsanpassung allerdings widersprechen. Dies kann jedoch negative finanzielle Folgen haben, da sein Gebäude dann künftig nicht mehr zum gleitenden Neuwert versichert ist.“

In der Schadenpraxis bedeutet das: Der Versicherungsbeitrag bleibt zwar nahezu unverändert, die Gefahr einer Unterversicherung erhöht sich aber signifikant. Widerspricht ein Kunde beispielsweise der Anpassung in 2023, vereinbart er praktisch eine Unterversicherung in Höhe des Beitragsunterschieds. 2023 wären das 14,7 Prozent. Jede Entschädigung des Versicherers wird dann im Schadenfall um diesen Wert anteilig gekürzt. 

Sie haben Fragen zur Wohngebäude-Versicherung und der Beitragsanpassung? Sprechen Sie die Expert*innen von Funk gerne an!

(Info: www.funk-gruppe.com)

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