Handlungsempfehlung zu den neuen Grundsteuerbescheiden

Angesichts der bevorstehenden Erhöhung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 möchten wir Ihnen einige wichtige Handlungsschritte empfehlen, um sicherzustellen, dass Ihre Grundsteuerbescheide korrekt sind und mögliche rechtliche Schritte rechtzeitig eingeleitet werden können. 

  
1. Überprüfung des Grundbesitzwerts: 

Prüfen Sie den Bescheid über den Grundbesitzwert, der zum 01.01.2022 festgestellt wurde. Dieser Wert ist entscheidend für die Berechnung Ihrer Grundsteuer ab 2025. 

Vergleichen Sie den Bescheid mit den Werten, die Sie in Ihrer Erklärung eingereicht haben. Haben Sie diese Werte noch zur Hand? 

  
2. Dokumentation der Grundstücksdaten: 

- Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Informationen zu Ihrem Grundstück gesammelt haben: 

- Art des Grundstücks 

- Größe des Grundstücks 

- Vorhandene Gebäude und deren Wohnfläche 

- Hebesatz Ihrer Gemeinde bis 2024 und ab 2025 

  

3. Rechtzeitige Einsprüche: 

Wenn Sie Unstimmigkeiten oder Fehler im Grundbesitzwert feststellen, sollten Sie umgehend gegen den Grundlagenbescheid vorgehen. Beachten Sie, dass viele Grundlagenbescheide bereits rechtskräftig sind, was bedeutet, dass bedeutet zwar, dass man schnell handeln muss – aber es bedeutet auch, dass einem der ‚normale‘ Rechtsweg, also Einspruch einzulegen oder gar Klage zu erheben (was eh erst dann geht, wenn ein Einspruch abgelehnt wurde!) GAR NICHT MEHR OFFEN STEHT! Sie können gegen einen rechtskräftigen Bescheid also nicht mehr im klassischen Sinne ‚vorgehen‘. 

  

4. Berichtigung der Erklärung: 

Sollte sich herausstellen, dass der Grundbesitzwert falsch ist, empfehlen wir, eine berichtigte Erklärung zum Grundbesitzwert abzugeben. Dies ist oft der effektivste Weg, um Ihre Interessen zu wahren. 

  

5. Aussetzung der Vollziehung: 

In Verbindung mit der Berichtigung Ihrer Erklärung können Sie versuchen, eine Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerbescheids zu erwirken.Hierfür ist es wichtig, dass Sie der Gemeinde den korrekten Grundbesitzwert darlegen können. 

  

6. Kommunikation mit dem Finanzamt: 

Da es oft schwierig ist, telefonisch mit dem Finanzamt in Kontakt zu treten, empfehlen wir, alle Anfragen schriftlich zu stellen und die Antworten sorgfältig zu dokumentieren. 

 

7. Rechtsweg gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde: 

Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde bleibt als letztes Mittel nur die Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Wenn die Rechtsmittelfrist auch hier abgelaufen ist, wird der Bescheid rechstkräftig. 

  

Wir hoffen, dass diese Handlungsempfehlungen Ihnen helfen, die notwendigen Schritte zur Überprüfung Ihrer Grundsteuerbescheide zu unternehmen. Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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