Das Niedersächsische Finanzministerium gibt Möglichkeit, trotz abgelaufener Rechtsbehelfsfrist die Grundstückswertbescheide zu korrigieren !

Das Niedersächsische Finanzministerium hat die Möglichkeit eröffnet, trotz abgelaufener Rechtsbehelfsfrist die Grundstückswertbescheide zu korrigieren. Das ist genau das, was wir jetzt brauchen, gut! Dort heißt es:

 

Häufige Fehlerquellen sind:

 

  • Die Berücksichtigung von Nutzflächen bei Wohngebäuden. Es wurde also bei Gebäuden, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, irrtümlich Nutzflächen erklärt, obwohl das in diesem Fall gar nicht nötig ist.
  • Freibeträge für Garagen und Nebengebäude wurden von den Erklärenden nicht berücksichtigt. Es wurden die gesamte Flächen dazu in der Grundsteuererklärung angegeben.
  • Die Wohnfläche wurde fehlerhaft ermittelt und darum zu hoch angegeben.
  • Bei Eigentumswohnungen wurden die Miteigentumsanteile nicht korrekt erklärt.

     

Diese Fehler werden vom Finanzamt noch mit Wirkung vom 1. Januar 2025 beseitigt, wenn die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer um Überprüfung bitten und sich dabei tatsächlich ein Fehler herausstellt. Dies geschieht unabhängig davon, ob rechtzeitig Einspruch eingelegt worden ist. Die Überprüfung sollte bevorzugt über eine Mitteilung in ELSTER angestoßen werden. Eine neue Erklärung ist nicht nötig.

Eine Übersicht über die niedersächsischen Finanzämter finden Sie hier. Sie finden die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Finanzamtes auch auf Ihrem Grundsteuermessbescheid.

 

Quelle: Aktuelles zur Grundsteuerreform in Niedersachsen | Nds. Finanzministerium

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