Bäume auf dem Grundstück: Welche Pflichten haben Wohneigentümer?
Bäume auf dem eigenen Grundstück sind oft eine Bereicherung: Sie spenden Schatten, verbessern das Kleinklima und sind schön anzusehen. Doch sie bringen auch Verantwortung mit sich. Als Wohneigentümer haben Sie eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht für die Bäume auf Ihrem Grund und Boden. Das bedeutet, Sie müssen dafür sorgen, dass von Ihren Bäumen keine Gefahren ausgehen und niemand zu Schaden kommt, beispielsweise durch herabfallende Äste, die Passanten treffen oder Autos beschädigen können.
Regelmäßige Kontrolle ist unerlässlich
Um Ihrer Verantwortung gerecht zu werden, müssen Sie Ihre Bäume regelmäßig kontrollieren. Die Sicherheitsprüfung sollte idealerweise zwei Mal im Jahr erfolgen:
- Einmal, wenn der Baum Laub trägt.
- Einmal, wenn der Baum ohne Laub ist.
Dabei ist es wichtig, jeden einzelnen Baum genau zu betrachten. Achten Sie auf:
- Morsche oder instabile Teile an Baum und Ästen.
- Die Standfähigkeit des Stammes.
- Anzeichen für Baumkrankheiten, die auch für einen Laien erkennbar sind, wie z.B. abgestorbene Teile, Rindenverletzungen oder sichtbarer Pilzbefall.
Grenzen der Verantwortung – Was muss ein Laie erkennen?
Ihre Verantwortung hat aber auch Grenzen. Laut Rechtsprechung, etwa einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 12 U 7/17), sind Sie als privater Eigentümer nur für Schäden verantwortlich, die auf Baumzustände zurückzuführen sind, die jeder Laie erkennen kann. War ein Schaden auf eine Instabilität zurückzuführen, die nur für einen Fachmann, aber nicht für einen Laien erkennbar war (wie in einem Fall mit einer verdickten Rinde, die auf Instabilität hindeutete), so entschied das Gericht, dass der Besitzer nicht zwingend fachmännischen Rat hätte einholen müssen. Eine einfache Sichtprüfung durch den Laien ist jedoch Pflicht.
Wann müssen Sie handeln?
Wenn Sie bei Ihrer Kontrolle kranke, instabile oder von Pilzen befallene Bereiche feststellen, müssen Sie handeln, um die Gefahr zu beseitigen. Aber auch wenn keine offensichtlichen Schwachstellen sichtbar sind, der Baum aber schon sehr alt ist, sollten Sie Vorkehrungen treffen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ.: 4 U 63/01) hat in solchen Fällen ebenfalls eine Handlungspflicht gesehen.
Übertragung der Pflicht auf Dritte
Können oder möchten Sie die Sicherheitsprüfung Ihrer Bäume nicht selbst durchführen, ist es möglich, diese Aufgabe an einen (externen) Dritten zu übertragen. Dabei ist es entscheidend, dass diese Person ausreichend Kenntnisse besitzt, um die Prüfpflicht sachgerecht auszuführen. Es wird zudem empfohlen, die Übertragung dieser Aufgabe schriftlich festzuhalten, insbesondere im Hinblick auf mögliche Haftungsfragen im Schadensfall.
Die sorgfältige Kontrolle und Pflege Ihrer Bäume ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit auf Ihrem Grundstück und in dessen Umfeld und hilft Ihnen, Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und Haftungsrisiken zu minimieren.