Das versprechen SPD und CDU für Niedersachsen . . .

Koalitionsvereinbarung Wohnungs- und Städtebau: Wahlperiode bis 2022:

  • Die eigene Wohnung oder das eigene Haus, gemietet oder gekauft, ist für jeden Menschen ein Grundbedürfnis. Ziel ist für uns, mehr preisgünstige Wohnungen zu schaffen.
  • Mit der sozialen Wohnraumförderung wollen wir kinderreiche Familien, Menschen mit Behinderungen, alte Menschen, Studierende und Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützen. Wir wollen die Vorschläge der Baukostensenkungskommission des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen von Bund und Ländern aufgreifen, vor allem in Hinblick auf die Flexibilisierung von Baustandards. Ziel der sozialen Wohnraumförderung müssen attraktive Quartiere sein, die sozial durchmischt, familien- und kinderfreundlich sind und nachbarschaftliche Angebote von Anfang an beinhalten.
  • Die Instrumente der „Konzertierten Aktion Bauen und Wohnen“ wollen wir weiter nutzen und fortentwickeln. Dabei wollen wir die Zuschussförderung ausbauen. Zusätzliche Mittel wollen wir zu mindestens 50 Prozent für den sozialen Wohnungsbau einsetzen, um bezahlbaren Wohnraum für Bezieherinnen und Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen zu schaffen.
  • Wir werden besonders darauf achten, dass preisgünstige Mietwohnungen geschaffen werden. Dabei werden auch weitere Anreize geprüft - z. B. Landeszuschüsse für den Ankauf von Belegrechten durch Kommunen. Übergeordnetes Ziel ist es, die Wohnungsmärkte gerade für Menschen mit kleinem Einkommen möglichst zu entspannen.
  • Langfristiges Ziel muss ein insgesamt barrierearmer Wohnraum sein. Barrierefreies Bauen soll in einer Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) aufgenommen werden. Barrierefreiheit gehört für uns zur Planung und Gestaltung öffentlicher Räume. Ziel ist für uns die Schaffung möglichst vieler barrierefreier Wohnungen. Dazu soll mit allen beteiligten Verbänden die Anwendung der als Empfehlung von der Bauministerkonferenz herausgegebenen Musterbauordnung diskutiert werden.
  • Wir setzen uns für eine verpflichtende Fortführung der sozialen Wohnraumförderung durch den Bund über das Jahr 2019 hinaus ein. Diese Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ist gesetzlich abzusichern. Für die Herausforderungen auf den Wohnungsmärkten in Niedersachsen wollen wir zusätzlich zu den Kompensationsmitteln des Bundes eigene Landesmittel einsetzen.
  • Wir unterstützen die Initiative Baukindergeld auf Bundesebene und werden ggf. eine Regelung auf Landesebene prüfen. Wichtig ist für uns, eine soziale Komponente bezüglich der Einkommenshöhe der Mittelbezieherinnen und Mittelbezieher zu berücksichtigen. Das Baukindergeld soll zur Förderung von Neubau und erstmaligem Erwerb eingesetzt werden.
  • Für die besonders angespannten Wohnungsmärkte auf den Ostfriesischen Inseln streben wir erweiterte Förderbedingungen an.
  • Wir wollen Gruppenbauvorhaben oder die Gründung von Genossenschaften unterstützen und einen Innovationsfonds für den Wohnungsbau auflegen, um gezielt beispielhafte Projekte fördern zu können.
  • Wir regen eine Ausweisung von Neubaugebieten und Nachverdichtung für den geförderten Wohnungsbau an. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten wollen wir eine verbindliche Quote von 20 Prozent für sozialen Wohnungsbau festschreiben, sofern die jeweiligen Kommunen dies für sinnvoll erachten.
  • Wir wollen ein Wohnraumschutzgesetz schaffen, das einerseits die Rechte von Mietern auf angemessene Wohnzustände definiert und andererseits den Kommunen die Möglichkeit einräumt, über eine Satzung die Zweckentfremdung von Wohnraum zu unterbinden.
  • Die gesetzlichen Regelungen zur Mietpreisbremse sind auf der Bundesebene weiterzuentwickeln. So wollen wir in den Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten die Menschen vor überzogenen Mieterhöhungen schützen und das Mietniveau stabilisieren. Wir werden uns für ein soziales Mietrecht engagieren.
  • Das Land Niedersachsen wird auch weiterhin Verantwortung im Bereich Baukultur übernehmen und bei eigenen Baumaßnahmen im Bereich Qualität am Bau Vorbild sein. Bei Bauvorhaben des Landes sollen Architektenwettbewerbe stärker genutzt werden. Den Staatspreis für Architektur werden wir erhalten und in seiner Bedeutung stärken.
  • Wir werden gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen unsere Städtebauförderung fortsetzen. Das Programm „Soziale Stadt“ soll dabei zu einem Leitprogramm der Städtebauförderung werden. Freie Mittel in diesem Programm sollen überwiegend dem Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ zufließen. Städtebau- und Wohnraumförderung wollen wir mit weiteren Förderprogrammen für integrierte Stadtentwicklungskonzepte nutzen.
  • Mit einem neuen Programm „Gute Nachbarschaft“ soll der Aufbau von Quartiersmanagement und Gemeinwesenarbeit in Städten und Dörfern unterstützt werden. Hierzu wollen wir ein Modellprogramm zur Förderung auflegen.
  • Zukünftig wollen wir im Sinne der Flexibilität im Bereich der Städtebauförderung den Bereich der nicht-investiven Mittel stärken.
  • Die Entwicklung der Innenstädte soll durch das Instrument „Business-Improvementdistricts“ gefördert werden. Das Ziel ist es, Leerstände zu überwinden und Innenstädte zu beleben. Aus Wettbewerben zur Belebung von Innenstädten und. Ortskernen werden wir Best-Practice-Beispiele entwickeln. In diesem Zusammenhang soll die Quartiersinitiative Niedersachsen weiterentwickelt werden.
Kalender
« März 2024 »
Mo Di Mi Do Fr Sa So
4 6
11 13 14 17
18 19 21 23 24
27 28 29 31
Anz.:25