Orkantief "Friederike": Schäden steuerlich geltend machen

Das Land Niedersachsen greift Eigentümern unter die Arme, die durch Sturmschäden, beispielsweise Orkantief "Friederike", zu Schaden kamen. Ausgaben, wie beispielsweise Räumungskosten, Reparaturen oder der Neukauf von Möbeln und Hausrat lassen sich als außergewöhnliche Belastung absetzen. Betroffene können von den Finanzbehörden Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen oder fällige Steuern bis Ende Mai 2018 stunden lassen.

"Der Zusammenhang zum Orkantief muss allerdings unmittelbar erkennbar sein, und der Schaden darf nicht unerheblich sein", meint Geschäftsführer Tibor Herczeg. In der Regel würden die Finanzämter dann auf Säumniszuschläge oder Vollstreckungsmaßnahmen verzichten. Ein zumutbarer Eigenanteil wird dem Steuerzahler in jedem Fall zugerechnet, gestaffelt nach Einkommen, Familienstand und Zahl der Kinder. "Schildern Sie dem Finanzamt die Situation im Steuerantrag, um eine Stundung zu erreichen", empfielt Herczeg. 

Wichtig ist auch, mit der Reparatur nicht allzu lange zu warten. Ansonsten dürfte sich der ursächliche Zusammenhang mit dem Sturm nur noch schwer rechtfertigen lassen. Einzige Ausnahme: Steuerzahler können eindeutig belegen, dass die Finanzierung der Reparaturen einen längeren Zeitraum erfordert. In solchen Fällen akzeptiert das Finanzamt auch später noch Ausgaben für Sturmschäden. 

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