STRABS: Angebote sind Augenwischerei

Auf Unverständnis stoßen beim Verband Wohneigentum Niedersachsen die Beschlüsse von SPD und CDU, an der Straßenausbaubeitragssatzung (STRABS) festzuhalten. Dies meldete der Weser-Kurier am 8. November 2018.
„Es grenzt schon fast an Hohn, wenn sich gewählte Politiker vor die Presse stellen und betroffenen Eigentümern ein „Entgegenkommen“ in Aussicht stellen“, schreibt VWE-Geschäftsführer Tibor Herczeg. Denn: „Zinssenkungen und Stundungen sind kein Angebot, sondern Augenwischerei. Sie lenken vom eigentlichen Problem ab. Es geht hier nicht nur um Entlastung der Bürger, sondern um Steuergerechtigkeit. Die STRABS muss nicht entschärft, sondern abgeschafft werden“. Dies fordert der Verband Wohneigentum seit Jahren.
Herczeg: „Mit ihren Beschlüssen fördern die regierenden Parteien Willkür im Land und geben Kommunen Rückendeckung, die sich aus ihrer Verantwortung schleichen, indem sie Kosten unberechtigterweise auf Eigentümer abwälzen. Offen ignorieren sie, dass

  • In Niedersachsen eine Gemeinde nach der anderen die Unsinnigkeit der aktuellen Verordnung erkennt und die STRABS abschafft
  • Bürgerinitiativen seit Jahren landesweit gegen die Straßenausbaubeitragssatzung (STRABS) kämpfen
  • selbst im ländlichen Regionen viele Hundert Menschen vor den Rathäusern demonstrieren
  • mehr als 24.000 Bürger dieses Landes mit ihrer Unterschrift unter eine Petition vom Verband Wohneigentum ihren Protest artikulierten (https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-von-strassenausbaubeitraegen-in-niedersachsen).

Entscheidungen, wie diese, sorgen für Verdruss. Sachargumente, die eindeutig für die Abschaffung der STRABS sprechen, prallen offenbar ab (aktuelle Details in einer Resolution des VWE vom 08.10.2018). Dabei hätte die Landesregierung durchaus die Chance, als Vorbild zu wirken, indem sie Kommunen aus einer Zwickmühle befreit und Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung stellt. Gemeinden könnten auf eine Erhöhung der Grundsteuer verzichten, was schließlich auch Mietern zu Gute käme.“

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