Übergangsfrist für Verbrauchsausweise abgelaufen

Hinweis für  Eigentümer und Vermieter von Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt worden ist:

 

Ende September endete die Übergangsfrist für kostengünstige Verbrauchsausweise, die den tatsächlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre dokumentieren. Seit Oktober können nur noch Bedarfsausweise erstellt werden, die auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs beruhen.

 

Besitzer von Gebäuden, die vor 19965 errichtet wurden, müssen potenziellen Käufern oder Mietern (laut Energieeinsparverordnung, EnEV)  bereits seit dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihre Gebäude vorlegen. Für später errichtete Gebäude gilt dies ab dem 1. Januar 2009.

 

Wer sein Wohneigentum weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt auch keinen Energieausweis.

 

 

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