Vergeblicher Einsatz: „Kulturdenkmal“ wird abgerissen

Mit einem ungewöhnlichen Fall befasste sich kürzlich das Verwaltungsgericht Hannover. Ein Anwohner klagte gegen die Gemeinde Seelze, die das alte Rathaus im Stadteil Letter abreissen wollte. Er glaubte, in dem Gebäude ein Kulturdenkmal zu erkennen, das es zu schützen galt. Das Gebäude stand allerdings nicht unter Denkmalschutz und war nicht mehr originalgetreu erhalten.
Auf eine Diskussion ließ sich das Gericht nicht ein. Begründung: Einem Nachbarn stehe „kein subjektiv-öffentliches Recht auf denkmalrechtliches Einschreiten“ zu (Verwaltungsgericht Hannover, Aktenzeichen 4 B 6988/18).

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