VWE fordert besseren Schutz: "Keine Kündigung der Versicherung nach Elementarschäden"

Der Klimawandel scheint in vollem Gange. In diesem Sommer erlebten die Niedersachsen Extremwetterlagen mit langen Dürreperioden und Hitzewellen auf der einen Seite, steigenden Grundwasserpegeln und sintflutartigen Niederschlägen auf der anderen. Brände und heftige Niederschläge hielten landesweit die Feuerwehren in Trab. Schon im vergangenen Jahr warnte das niedersächsische Umweltministerium vor dramatischen Wetterereignissen, nachdem Überflutungen zu teilweise erheblichen Schäden an privaten Gebäuden und öffentlicher Infrastruktur führte. 

"Viele Hauseigentümer unterschätzen noch immer die Risiken", bedauert Geschäftsführer Tibor Herczeg. Das Problem: Die übliche Wohngebäudeversicherung schützt meist nur vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, nicht aber vor Elementarschäden wie Überschwemmung oder Erdrutsch. Diese müssen noch immer zusätzlich abgesichert werden - mit zum Teil hohen Eigenbeteiligungen. Dies ist aus Sicht des VWE bei Naturgewalten ungerecht und nicht hinnehmbar.

Längst nicht alle Versicherungen bieten zudem Schutz vor Elementarschäden für Wohneigentümer, stellte die Verbraucherschutzzentrale Rheinland-Pfalz erst kürzlich fest. Selbst in zur Zeit noch als  "risikofrei" geltenden Gebieten zählte sie unter 52 kontaktierten Versicherungen nur 14 Unternehmen, die entsprechende Verträge anbieten - alle, bis auf vier davon, mit Selbstbehalt. Für Risikogebiete gab es sogar nur einen einzigen Anbieter, der Schäden durch Hochwasser und Starkregen ohne Selbstbeteiligung versichert. 

Sorge bereitet dem Geschäftsführer die gängige Praxis, Versicherten den Vertrag zu kündigen, sobald ein Elementarschaden eingetreten ist. Da Versicherer Informationen über ihre Kunden per Datenbank austauschen, ist danach ein Wechsel zu einem alternativen Anbieter bei vergleichbaren - sprich bezahlbaren - Konditionen oft deutlich erschwert, wenn nicht gar unmöglich. Das gleiche gilt, wenn Versicherungen bestehende Wohngebiete unverhofft zu Risikogebieten erklären, sobald dort außergewöhnliche Wetterereignisse auftraten. Detaillierte Wetterkarten, beispielsweise des Deutschen Wetterdienstes, lassen diesbezüglich zielgerichtete Analysen zu. 

"Ohne Versicherungsschutz gerät der Hauseigentümer schnell in existenzbedrohende Gefahr, obwohl er die Ursache - den Klimawandel - nicht alleine zu verantworten hat", warnt Herczeg. Man könne privatwirtschaftliche Unternehmen nicht zwingen, das Risiko unbegrenzt zu tragen. Ungeachtet dessen müsse der Wohneigentümer aber vor kommerziellen Interessen besser geschützt werden. 

Hier sieht Herczeg den Staat in der Pflicht: "Die Folgen des Klimawandels dürfen nicht einseitig auf Hauseigentümer abgewälzt werden. Dies ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe". Es müssten politische Lösungen her, u.a. um Vertragskündigungen bei Elementarschäden zu verbieten. Auch Kommunen dürften sich seiner Ansicht nach nicht aus der Verantwortung stehlen. "Wenn Bauland ausgewiesen wird, muss der Käufer darauf vertrauen können, dass die Grundstücke sicher sind - und dies auch so bleibt". 

Einen Lösungsansatz sieht der VWE-Geschäftsführer in einem Pool für Elementarschäden, in den alle Beteiligten einzahlen. Aus diesem könnten im Ernstfall Schäden beglichen werden. Auch eine Pflichtversicherung sei denkbar - vergleichbar mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung. So könnten Risiken auf alle Hauseigentümer und Mieter verteilt werden. 

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