aus der VWE-Steuerberatung: Steuerbonus nutzen

Energetische Sanierungen von Gebäuden, die ganzjährig zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, lassen sich über die Steuererklärung absetzen (§ 35c EStG). "Für eine Wärmedämmung an Dach und Wänden, neue Fenster, Türen oder Heizungsanlage zieht der Fiskus bis zu 40.000 Euro - verteilt auf drei Jahre - von der Steuerschuld ab", erklärt VWE-Steuerberaterin Sabine Weibhauser. 

Voraussetzung dafür ist, dass 

· ein Haus älter ist als zehn Jahre
· die Baumaßnahme von einem Fachbetrieb ausgeführt wird
· mit den Bauarbeiten ab Januar 2020 begonnen wurde
· der Rechnungsbetrag auf das Konto des Handwerkers überwiesen wird und
· eine Bescheinigung über die energetische Sanierung vorliegt.

"Wohneigentümer sollten darauf achten, dass Handwerker bzw. das Fachunternehmen eine entsprechende Bescheinigung für die Steuererklärung ausstellen, sonst ist der Steuerbonus weg", betont Weibhauser. 

Unter www.bundesfinanzministerium.de lassen sich weitere Infos und eine Musterbescheinigung als PDF laden. 

Kalender