Grundsteuerreform: VWE favorisiert Niedersachsen-Modell

Die Grundsteuer ist nur noch bis Ende 2024 mit dem Grundgesetz vereinbar. Spätestens ab dem 1.1.2025 muss sie neu berechnet werden, entschied das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2018. Nach langer Diskussion verabschiedeten Bundestag und Bundesrat  Ende 2019 ein neues Grundsteuergesetz. Neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert sollen in Zukunft auch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter in die Berechnung der Grundsteuer einfließen. Niedersachsen ist jedoch nicht an die Vorgabe gebunden, wenn das Land bis Ende 2024 ein eigenes Gesetz verabschiedet (Öffnungsklausel). Nun streiten sich die Geister. 

Den Bundesvorschlag lehnte der Verband Wohneigentum bereits als zu komplex und zu aufwändig ab -  sowohl für Kommune als auch für Eigentümer.  In einer Besprechung Mitte Oktober favorisierte der Landesvorstand stattdessen das „Flächenmodell mit Lagefaktor“, ein Vorschlag von Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers . Die Vorteile für Hauseigentümer lägen auf der Hand, meint Geschäftsführer Tibor Herczeg. "Es führt zu den geringsten (Mehr-)Belastungen für unsere Mitglieder". Gemeinsam mit anderen Organisationen sucht der VWE weiter nach einer gerechten, transparenten und für Hauseigentümer verträglichen Lösung. 

Gezahlt wird die Grundsteuer von den Wohneigentümern, die sie derzeit noch über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen dürfen. Diese Regelung wird allerdings schon infrage gestellt- "Ein Fehler mit gravierenden Folgen", warnt Herczeg. Die Eigenkapitalausstattung und damit die Investitionsfähigkeit der VWE-Mitglieder wäre dramatisch geschwächt. Würde die  Umlage der Grundsteuer auf die Mieter wegfallen, wären geplante Modernisierungsprojekte in Gefahr - ein Bärendienst nicht nur für den Klimaschutz.

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