Kommunale Wärmeplanung "Eingriff in verfassungsrechtlich geschütztes Eigentum"

Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral werden, so sieht es Klimaschutzgesetz des Bundes vor. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Kommunen in Niedersachsen bis spätestens Ende 2028 eine Wärmeplanung durchführen und Wärmepläne aufstellen, Städte mit mehr als 100000 Bewohnern sogar schon bis 2025. Das Gesetz soll Eigentümern helfen, die Energiekosten zu senken und den Wert der Immobilie zu steigern.

"Der Weg, die Wärmeplanung zuerst von Kommunen durchführen zu lassen und erst danach an die Durchführung zu gehen, ist richtig", betont Geschäftsführer Tibor Herczeg. Gemeinsam mit Verbänden der Wohnungswirtschaft verfasste der Verband Wohneigentum im September ein Positionspapier, um Eigentümer  vor schwerwiegenden Folgen zu bewahren. "Die Politik muss wissen, dass Vorgaben der kommunalen Wärmeplanung spürbare Eingriffe in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum bedeuten", warnen die Verfasser des Schreibens. Die politischen Entscheider müssten deshalb dafür sorgen, dass diese Kostenlawine gerecht zwischen privaten, kommunalen und genossenschaftlichen Eigentümern verteilt wird. Damit einhergehende soziale Härten müsse der Gesetzgeber berücksichtigen und ausgleichen. 

Grundsätzlich fordern die Verbände eine konsequente Technologieoffenheit, da belastbare Aussagen über geeignete Verfahren zurzeit nicht möglich sind. Zu enge Vorgaben seitens des Bundes ständen dem ursprünglichen Ansatz, dezentrale, lokale und flexible Lösungen zu schaffen, entgegen. 

Weitere Forderungen: 

Bund und Land Niedersachsen müssen die Kosten für Planung und Umsetzung der kommunalen Maßnahmen, sowie deren technische Ausstattung möglichst komplett fördern - zumindest aber in ausreichendem Umfang. 

Programme zur energetischen Gebäudeförderung, zur klassischen Wohnraumförderung und zur Städtebauförderung müssen über Landesgrenzen hinweg koordiniert und öffentliche Mittel im Quartier zusammengeführt werden.

Infrastruktur und deren Betriebskosten nicht nur von den Immobilieneigentümern allein, sondern von allen Nutzern finanzieren lassen

echte Wahlfreiheit und Kostentransparenz für Endkunden der Wärmewende 

keine neuen Monopolstrukturen und keine vorschnellen Anschluss- bzw. Benutzungszwänge.

Vor allem der letzte Punkt - die Anschluss- und Benutzungszwänge - sind tiefgreifende Einschnitte in freiheitliche Nutzungsrechte, so die Verbände. Es  war daher vorhersehbar, dass der Bundesgesetzgeber diesen kritischen Punkt in seinem Entwurf ausklammerte und an die Länder verwies. Auch dort müssten alle maßgeblichen Interessen und Optionen vor einem Schritt in diese Richtung Berücksichtigung finden.  

Für Niedersachsen sprechen sich die beteiligten Verbände dafür aus, dass

das Klimaschutzgesetz zur Wärmeplanung nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch im Quartier diskutiert und geplant wird

die beteiligten Verbände eine Planungskompetenz in Zusammenarbeit mit Dritten erhalten (z. B. für Versorgungskonzepte im Quartier)

die Planungsverantwortung als Aufgabe der Daseinsvorsorge bei den Kommunen bleibt

die nähere Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung zwingend und in enger Abstimmung mit den dafür benannten Landesbehörden erfolgt

der Bereich der digitalen Umsetzung und der erforderlichen Datengerüste (Datenerhebung, -bereitstellung und -verarbeitung) geklärt wird

die gesetzlichen Grundlagen und benachbarten Materien der kommunalen Wärmeplanung in der Fläche zwingend geordnet und „in einem Guss“ implementiert werden (z. B. Landesbauordnung, Baunutzungsverordnung, Denkmalschutzgesetz usw.) 

die Förderprogramme der energetischen Gebäudeförderung, der klassischen Wohnraumförderung und der Städtebauförderung zusammengeführt und 

der Fokus unter Berücksichtigung diversifizierter Eigentümerstrukturen auf derSanierung bestehender Quartiere gesetzt wird.

 

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